Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen durch BAFA

Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen durch das BAFA

Falls Sie derzeit planen, Ihr Unternehmen unter energetischen Gesichtspunkten zu modernisieren, um die Ressource Energie nachhaltig schonender und intelligenter einzusetzen, dann sollten Sie unbedingt prüfen, ob Ihr Vorhaben sich für einen Investitionszuschuss aus dem Förderprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Steigerung der Energieeffizienz qualifiziert. Dieses Programm ist insbesondere auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zugeschnitten und dient dem Zweck, die hier bestehenden Einsparpotentiale zu erschließen.

 

Welche Technologien werden gefördert?

Gefördert werden Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz durch den Einsatz definierter, hocheffizienter am Markt verfügbarer Querschnittstechnologien. Hierzu zählen:

  • Elektrische Motoren und Antriebe,
  • Pumpen,
  • Ventilatoren sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in raumlufttechnischen Anlagen,
  • Drucklufterzeuger sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in Drucklufterzeugern,
  • Beleuchtungssysteme basierend auf LED-Technik sowie tageslichtabhängige Steuerung/Regelung (vorerst begrenzt bis 31.12.2014).

Die obige Auflistung gilt für sog. „Einzelmaßnahmen“ (s.u.). Bei der „Systemischen Optimierung“ (s.u.) ist der Förderrahmen noch etwas weiter gesteckt.

 

Welche Unternehmen sind zuschussberechtigt?

  • Kleine Unternehmen (weniger als 50 Beschäftigte und Jahresumsatz oder Bilanzsumme bis 10 Mio. Euro).
  • Mittlere Unternehmen (weniger als 250 Beschäftigte und Jahresumsatz ≤ 50 Mio. Euro oder Bilanzsumme ≤ 43 Mio. Euro).
  • Sonstige Unternehmen (bis zu 500 Beschäftigte und Jahresumsatz ≤ 100 Mio. Euro).

 

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Als förderungsfähige Vorhaben nennt das BAFA-Programm „Einzelmaßnahmen“ sowie die „Systemische Optimierung“.

 

Einzelmaßnahmen:

  • Ersatz einzelner Anlagen oder Aggregate durch hocheffiziente Anlagen oder Aggregate.
  • Gefördert werden Investitionsvolumina zwischen 2 und 30 Tsd. Euro je Antragsteller.
  • Zu den Investitionen zählen auch die Nebenkosten für Planung und Installation, soweit sie 30% des Netto-Investitionsvolumens nicht übersteigen.
  • KMU erhalten Zuschüsse in Höhe von 30% der Kosten, sonstige Unternehmen in Höhe von 20%.
  • Der Nachweis der Energieeffizienz erfolgt in der Regel über Herstellernachweise und Produktdatenblätter.

 

Systemische Optimierung:

  • Ersatz und Erneuerung von mindestens zwei Querschnittstechnologien sowie der technischen Systeme, in die sie eingebunden sind, ab einem Investitionsvolumen von 30 Tsd. Euro.
  • Förderfähig sind nur solche Maßnahmen, die nachweislich eine Endenergieeinsparung von mindestens 25% erzielen.
  • Voraussetzung für die Förderung einer systemischen Optimierung ist die Erstellung eines unternehmensindividuellen Energieeinsparkonzepts durch einen externen Energieberater, der nachweislich in der KfW-Beraterbörse für das Programm „Energieberatung im Mittelstand“ gelistet sein muss.
  • Sofern das Unternehmen über ein nach ISO 50001 oder DIN EN 16001 zertifiziertes Energiemanagementsystem verfügt, kann das Konzept unternehmensintern erstellt werden.

 

Was ist bei Nutzung der BAFA-Förderung zu beachten?

  • Die Antragstellung erfolgt über die auf der BAFA-Webseite veröffentlichten Antragsformulare.
  • Um in den Genuss der öffentlichen Förderung zu gelangen, muss die Antragstellung vor Beginn der Maßnahmen erfolgen.
  • Nach Erhalt eines positiven Zuwendungsbescheids ist die Maßnahme innerhalb von neun Monaten fachgerecht und betriebsbereit umzusetzen.
  • Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Prüfung des beizubringenden Verwendungsnachweises.

 

Haben Sie Fragen?

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf der Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sowie über uns als Ihren kompetenten Großhandelspartner für Elektrotechnik.

 

Weiterführende Links:

 

Merkzettel “Einzelmaßnahmen”

 

Merkzettel „Systemische Optimierung“

 

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