KfW-Förderprogramm "Kriminalprävention durch Einbruchsicherung"

Mehr Sicherheit für Ihre vier Wände


Am 20. Mai 2015 hat der Haushaltsausschuss des Bundestags die Freigabe zusätzlicher Gelder für Einbruchspräventionsmaßnahmen in Deutschland beschlossen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) erhielt mit dem Beschluss die Zuständigkeit für das Förderprogramm, das noch nicht in Kraft getreten ist. Neue Informationen dazu werden zeitnah veröffentlicht, sobald sie bekannt gemacht worden sind. Der Einbau einbruchsichernder Maßnahmen wird von der KfW bereits im Rahmen der Programme 'Energieeffizient Sanieren' und 'Altersgerecht Umbauen' gefördert. Hierzu zählen bspw. der Einbau von Türen und Fenstern, die einbruchhemmend sind, oder auch der Einbau von Bewegungsmeldern, Alarmanlagen und Außenbeleuchtung. Die KfW bietet dafür Mietern oder Eigentümern Zuschüsse, die mit Haushaltsmitteln des Bundes finanziert werden, und/oder zinsgünstige Förderkredite. Zum bestehenden Förderangebot für Einbruchschutz sind Informationen unter www.kfw.de/einbruchschutz abrufbar.


Gefördert werden sollen:


Einbau von Alarmanlagen, sicherer Türen und Fenster oder Gitter


Mögliche Vorteile / Vergünstigungen:


- Förderung von Handwerkerleistungen, zusätzlich zur steuerlichen Absetzbarkeit

- Förderung von 20 Prozent der Gesamtsumme, Höchstbetrag 1.500 Euro

- Nach Vorlage der Originalrechnung wird die Förderung ausgezahlt


Voraussetzungen:


- Für die Investition muss die Summe mindestens 500 Euro betragen

- Vor Beginn der Maßnahme werden der KfW zwei Angebote vorgelegt bzw. ein Angebot einer zertifizierten Fachfirma

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